Lebenslagen: Bürgerserviceportal Einhausen

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Lebenslagen

Hausbau und Immobilienerwerb

Ob Neubau, Eigentumswohnung oder Sanierung – bei den Themen selber bauen und kaufen von Immobilien gilt es viele Punkte zu beachten. Welche Unterstützung durch staatliche Förderprogramme gibt es? Informieren Sie sich über Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen. Vielleicht kann Ihr Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit werden.
Zugehörige Leistungen
  • Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.Mehr erfahren
  • Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.Mehr erfahren
  • Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.Mehr erfahren
  • Bebauungsplan

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht....Mehr erfahren
  • Denkmalbuch - Einsicht nehmen

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz...Mehr erfahren
  • Einsicht in einen Bebauungsplan nehmen

    Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.Mehr erfahren
  • Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen

    Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.Mehr erfahren
  • Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen

    Privatpersonen und Unternehmen haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.Mehr erfahren
  • Erschließungsbeitrag zahlen

    Die Gemeinden sind verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden. Dies gilt besonders für zum Anbau bestimmte Straßen.Mehr erfahren
  • Flächennutzungsplan

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.Der...Mehr erfahren
  • Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

    Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen...Mehr erfahren
  • Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks oder das Recht an einem Grundstück beantragen

    Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.Mehr erfahren
  • Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der...Mehr erfahren
  • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine...Mehr erfahren
  • Wohnung Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.Mehr erfahren
  • Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.Mehr erfahren
  • Zuwendungen für Hessische Kulturdenkmäler beantragen

    Wenn Sie Kulturdenkmäler erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung beantragen.Mehr erfahren
  • Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.Mehr erfahren
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