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Ansicht Einhausen

Dienstleistungen

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern.

Beschreibung

  Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile des bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt wurden. Außerdem können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen. Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch den gemeinsamen Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt. 

Voraussetzungen

  Sie sind Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. deren Ehegatte oder Abkömmling 

Unterlagen

  Personalausweis oder Reisepass Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung Registrierschein soweit vorhanden: Spätaussiedlerbescheinigung Vertriebenenausweis Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt. 

Gebühren

  Die Gebühr für die Beurkundung der Erklärung durch ein hessisches Standesamt beträgt 23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. 

Was muss ich wissen?

  Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen. 

Rechtsgrundlage

   

Zuständigkeit

  Standesämter, Notare, Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren. 

Organisationseinheiten

Ansprechpartner

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  • Eheschließung

    Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.Mehr erfahren
  • Urkunden und Bescheinigungen

    Es gibt verschiedene Urkunden und Bescheinigungen, die von Behörden ausgestellt werden. Die Standesämter stellen z. B. Geburts-, Ehe- sowie Sterbeurkunden aus dem Personenstandsregister aus.Mehr erfahren
Freigabevermerk Hessisches Ministerium des Innern und für SportFreigabedatum 20.10.2022Zurück zur Übersicht