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Dienstleistungen

Rückgabe von Altbatterien

Altbatterien sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein...

Beschreibung

  Altbatterien sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über den Hausmüll untersagt. Die Rückgabe der Gerätealtbatterien erfolgt - für den Verbraucher unentgeltlich - beim Einzelhändler. Viele Kommunen bieten auch eine Entsorgung über Recyclinghöfe oder Schadstoffmobile an. Daneben gibt es auch sog. Industriebatterien. Hierzu zählen unter anderem Antriebsakkus für Elekrofahrräder und Pedelecs sowie Batterien aus Elektrofahrzeugen. Diese können ebenfalls beim Vertreiber zurückgegeben werden. Fahrzeugbatterien werden auch Starterbatterien genannt, da sie zum Anlassen, der Beleuchtung und der Zündung von Fahrzeugen dienen. Auch Fahrzeugbatterien können beim Händler kostenlos zurückgegeben werden. Sie enthalten große Mengen Blei und werden zu nahezu 100 Prozent verwertet Die Rücknahmepflicht der Vertreiber beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen. 

Unterlagen

  Keine 

Gebühren

  kostenfrei Hinweis: Handelt es sich bei den Batterien um Kfz-Starterbatterien, so muss beim Verkauf dem Erwerber ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist beim Kauf einer neuen Starterbatterie zu erstatten. 

An wen kann ich mich wenden?

  Altbatterien können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben: Sammelstellen der Kommunen (z. B. Recyclinghöfe) Sammelstellen des Handels (beim Verkäufer) Sie können ebenfalls die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) nutzen. Auskünfte zur Entsorgung von Altbatterien erteilt: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien Heidenkampsweg 44 20097 Hamburg Telefon: +49 40 - 2377-88 Telefax: +49 40 - 2377-87 

Was muss ich wissen?

  Weiterführende Informationen Der Handel ist verpflichtet, Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rückgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen. Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie über die Bedeutung der Symbole für kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren. Werden diese Hinweise nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt für die fehlende Rücknahme der gebrauchten Batterien und deren Überlassung an den Hersteller. Händler von Kfz-Starterbatterien können bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfällt, wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird. Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet, gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bedroht ist. 

Bemerkung

  Hinweise (Besonderheiten) Händler können sich als Sammelstelle beim Gemeinsamen Rücknahmesystem für Batterien (GRS) registrieren lassen. 

Rechtsgrundlage

   

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Freigabevermerk Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und VerbraucherschutzFreigabedatum 22.05.2017Zurück zur Übersicht